Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

 

Arbeitssicherheitsgesetz §1, Grundsatz
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß

1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden

2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,

3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Als eine von der TÜV Süd Akademie ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit, nach Arbeitssicherheitsgesetz §6, berate und unterstütze ich Sie und Ihre Führungskräfte in allen Fragen zum Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.

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Vom Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen, über Sicherheits-Begehungen bis hin zum Organisieren und Moderieren der Sitzungen Ihres Arbeitsschutzausschusses bin ich stets Ihr kompetenter Begleiter im Arbeitsschutz.
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Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes

Leitgedanke eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes ist ein umfassendes, ganzheitliches Verständnis von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitsschutz ist kein zusätzliches betriebliches Aufgabenfeld, sondern integraler Bestandteil aller betrieblichen Aufgaben und Funktionen. Es handelt sich um ein ethisches, humanitäres, betriebswirtschaftliches und ökologisches Grundanliegen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen:
Das Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes geht von einem ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aus, betont die Eigenverantwortung eines Betriebs, der Führungskräfte und der Mitarbeiter, betont die Führungsaufgabe „Arbeitsschutz“, bindet Führungskräfte verstärkt in den Arbeitsschutz ein, setzt auf regelmäßige Bewertung mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung, integriert Arbeitsschutz in die betrieblichen Prozesse und betrachtet ihn als Prozess.
(Quelle: www.dguv.de)