Ausbildung Staplerfahrer

 

Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001 (Staplerschein), Stufe 1 allgemeine Ausbildung

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Jeder Betrieb der Flurförderzeuge betreibt muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu.
>> Vorbemerkung im DGUV Grundsatz 308-001 <<

Die Ausbildung wird innerhalb von zwei Tagen (2 x 8 Unterrichtseinheiten) in Ihrem Unternehmen mit Ihrem Flurförderzeug durchgeführt. Dadurch müssen sich Ihre Mitarbeiter nicht umgewöhnen und sind nach der Ausbildung mit dem Arbeitsgerät bereits vertraut.

ACHTUNG: Die körperliche und charakterliche Eignung des Mitarbeiters ist, entsprechend DGUV Grundsatz 308-001 Punkt 2.1, vom Unternehmer festzustellen !!!

Lichtbild und Sicherheitsschuhe sind unbedingt erforderlich !!!

Nutzen Sie meine Wochenend-Ausbildung, sie beginnt am Samstag Vormittag und endet Sonntag Mittag. Am darauf folgenden Montag sind Ihre Mitarbeiter fertig ausgebildet und bereits in ihr Arbeitsgerät eingewiesen.

Das erforderliche Schulungsmaterial und die Präsentationstechnik wird von mir gestellt.

 

Jährliche Unterweisung Staplerfahrer

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung entsprechend §12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend §12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
>> Auszug aus der DGUV Vorschrift 1 <<

Die Unterweisung dauert ca. 2-3 Stunden und findet in Ihren Räumen statt. Dadurch ist Ihr Personal schnell wieder verfügbar.

Das erforderliche Schulungsmaterial sowie die Präsentationstechnik wird von mir gestellt.